Weiter zum Inhalt
Aktuelles & ANHALT-BITTERFELD » Gemeinsam bessere Informationen erlangen
28Dez

Gemeinsam bessere Informationen erlangen

Bündnisgrüne treffen Bürgerinitiative Anhalt-Köthen / Müllentsorgung

Die Erfahrungen mit der neuen Müllgebührensatzung im Jahr 2011 wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Bürgerinitiative Anhalt-Köthen / Müllentsorgung gemeinsam auswerten. Das ist das Ergebnis eines Treffens des Landtagsabgeordneten Christoph Erdmenger mit Vertretern der Initiative und Kreistagsmitglied Bernd Wesenberg. „Ob wir zu einer gemeinsamen Beurteilung der Müllgebühren kommen, ist offen“ erklärt Erdmenger. Er sicherte Herrn Schneider und Herrn Antonio da Silva Ferreira von der Bürgerinitiative aber zu: „Engagierte Bürgerinnen und Bürger sollten nicht durch fehlende Informationen behindert werden“.

Ende Februar soll die Auswertung des ersten Jahres mit der Müllgebührensatzung auf dem Tisch liegen. Dabei wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auswerten, wie oft welches Gebührenschema in Anspruch genommen wurde. „Die Bürgerinitiative möchte wissen, wie viele Marken zusätzlich gekauft wurden und wie viele Marken übrig geblieben sind.“ Sagt Erdmenger. Dabei wollen wir helfen. Die Bündnisgrünen interessiert aber auch, wie hoch der Verlust der Kreiswerke ausgefallen ist und woran dies liegt. „Es kann ja nicht das Ziel sein, die Abfallwirtschaft dauerhaft aus Steuermitteln zu subventionieren“ sagt Erdmenger. Für bessere Informationen möchte der Landtagsabgeordnete auch einen Vergleich mit anderen Landkreisen bei der Landesregierung abfragen.

Verfasst am 28.12.2011 um 11:23 Uhr von mit den Stichworten , , , .
Bislang wurde ein Kommentar hinterlassen. Du kannst hier einen Kommtenar schreiben.
Hier ist die TrackBack URL und der Kommentar-Feed des Artikels. Du kannst den Artikel auch auf Twitter oder Facebook posten.

Kommentare

  1. Eberhard Koch4. Januar 2012

    Laut der vom Kreistag Anhalt-Bitterfeld bestätigten Satzung zum Abfallentgelt beträgt das Brutto-Jahresabfallentgelt für 2 Personen bei Abfallvariante-1 insgesamt 140,64 Euro, macht je Quartal ein Entgelt von 35,16 Euro Brutto. Laut Abfallbescheid der ABIKW muss ich jedoch ein Jahres-Abfallentgelt in Höhe von 140,80 Euro, je Quartal 35,20 Euro entrichten. Begründet wird diese Differenz durch Rundungen, die entstehen, weil durch die ABIKW die Rechnung auf Basis Nettokalkulation erfolgt mit anschliessender Hinzurechnung der Umsatzsteuer auf den gerundeten (aufgerundeten) Netto-Gesamtbetrag.
    Ich finde diese Berechnungsweise nicht korrekt, da ja in dem vom Kreistag bestätigten und damit für mich festgelegten Bruttopreis der Nettopreis inklusive Umsatzsteuer bereits enthalten ist und durch die ABIKW nicht neu und zu Gunsten der ABIKW berechnet werden darf.
    Laut Herrn Eckelmann soll der Kreistag dieser Art der Berechnung des Abfallentgeltes zugestimmt haben.
    Nach meiner Feststellung zahlt betreffs Abfallvariante-1 ein 2-Personenhaushalt 16 Cent, ein 4-Personenhaushalt 32 Cent an Abfallentgelt pro Jahr zuviel.
    Ist diese Art der Berechnung des Abfallentgeltes durch die ABIKW zulässig und korrekt???
    Mit freundlichem Gruß
    Eberhard Koch

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Valides XHTML & CSS. Realisiert mit Wordpress und dem Blum-O-Matic -Theme von kre8tiv.
52 Datenbankanfragen in 1,560 Sekunden · Anmelden