Der Landtag debattiert zur Zeit ein neues Vergabegesetz.
Dabei geht es auch darum, dass öffentliches Geld in Zukunft nicht mehr für
Skandal-Produkte ausgegeben werden kann. Was aus gut gemeinten Gesetzen aber
werden kann, wenn sie nicht kontrolliert werden, zeigt meine kleine Anfrage zum
Runderlass zu ausbeuterischer Kinderarbeit. Die guten dort im Jahr 2008
aufgestellten Regeln, haben offenbar ausschließlich ein Schubladendasein
geführt: Der Landesregierung ist kein Fall bekannt, in dem sie angewandt
wurden.
Kleine Anfrage und Antwort: Kinderarbeit als Vergabekriterium
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